Solvency II

Überblick

Im Rahmen von "Solvency II" ist eine komplette Überarbeitung der derzeitigen Aufsichtsrichtlinien für Versicherungsunternehmen vorgesehen. Eine Versicherung wird dann nicht mehr nur auf die Solvabilitätsanforderungen, sondern auch auf ihre allgemeine finanzielle Lage hin geprüft. Ziel ist es, die Versicherungsnehmer in allen EU-Mitgliedsstaaten angemessen zu schützen. Berücksichtigt werden auch die laufenden Entwicklungen im Versicherungsgewerbe und im Risikomanagement, Veränderungen bei den Finanzierungstechniken sowie die Internationalisierung der Rechnungslegungsstandards. Vor allem sollen bei den Solvabilitätsanforderungen die "echten" Risiken eines Versicherungsunternehmens stärker zum Ausdruck kommen. Es besteht Einigkeit, dass das derzeitige System diesem Anspruch nicht gerecht wird. In dem neuen System rücken darüber hinaus aufsichtliche Überprüfungsverfahren sowie Offenlegungspflichten stärker in den Vordergrund.

Von den aufsichtlichen Anforderungen ist das gesamte Versicherungsunternehmen betroffen; die Darstellung erfolgt im Allgemeinen nach einem 3-Säulen-Schema:

Säule I - Finanzielle Ausstattung

Ziel der Anforderung an die Eigenkapitalausstattung ist es, die Quantifizierungsmethodologien zur Finanzausstattung aller Versicherungsunternehmen vergleichbar zu machen und gleiche Bewertungsmaßstäbe zugrunde zu legen.

Somit befasst sich die erste Säule mit der konsistenten, zeitnahen Ermittlung der Gesamtrisikopositionen der Versicherung. Eine marktnahe Bewertung aller Positionen auf der Aktivseite sowie die realitätsgetreue Quantifizierung der versicherungstechnischen Verpflichtungen auf der Passivseite wird angestrebt.

Eine Vereinheitlichung der Bewertungsansätze soll mit dem Standardmodell erreicht werden. Um ein möglichst genaues Modell zur Ermittlung der Kapitalanforderungen zu erhalten, werden derzeit quantitative Auswirkungsstudien (QIS) durchgeführt, an der alle Versicherungsunternehmen fakultativ teilnehmen können. Diese Studien dienen Versicherungsunternehmen sowohl um Erkenntnisse der zukünftigen Berechnungsmethodologie zu gewinnen, als auch um die kontinuierliche Durchführung und Datenverfügbarkeit im eigenen Unternehmen zu überprüfen. [mehr]

Säule II - Aufsichtsrechlicher Überprüfungsprozess

Im Rahmen der Umsetzung von "Solvency II" muss zukünftig die Einhaltung der qualitativen Anforderungen gegenüber der Aufsicht gewährleistet sein. Der aufsichtliche Überprüfungsprozess wird die eingesetzten Methoden zur Risikosteuerung und -überwachung umfassen. Der Funktion des Risikomanagements wird ein neuer Stellenwert im Versicherungsunternehmen zugeordnet. Die Rolle der Risikoüberwachung ist zukünftig in der strategischen Unternehmensführung zu integrieren. Die Aufgaben von internen Kontrollen werden im Risikomanagementprozess gestärkt. Eine ganzheitliche Überwachung und Kontrolle des Risikoprofils ist gefordert. Die hierfür erforderlichen Ressourcen und Strukturen einer Aufbau- und Ablauforganisation müssen sichergestellt werden. [mehr]

Säule III - Marktdisziplin

Die dritte Säule, der Bereich der Marktdisziplin, wird zukünftig von der Aufsicht als Steuerungsinstrument eingesetzt. Dies umfasst umfangreiche Informationspflichten, um die Risikohaftigkeit des Versicherungsunternehmens so transparent wie möglich zu halten. Hierunter fallen beispielsweise die Offenlegung der Risikomanagementprozesse, Informationen über die Kapitalanlagetätigkeit des Unternehmens sowie die Ergebnisdarlegung der durchgeführten Szenario-Analysen. Bei der Anwendung von internen Modellen werden aufgrund der Nachvollziehbarkeit weitere Veröffentlichungspflichten erwartet. Die Anforderungen der dritten Säule sind eng mit der Entwicklung der internationalen Rechnungslegung verzahnt, wodurch die Erfordernis eines sogenannten "true and fair views" zur externen Risikoeinschätzung verstärkt wird.

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