LGD und CCF für Banken im Basis-IRBA

Die Solvabilitätsverordnung verpflichtet in § 121 Abs. 1 Satz 2 auch Banken, die den Basis-IRBA anwenden zur Sammlung von detaillierten Informationen über den Verlauf von Kreditausfällen sowie zur Berechnung der realisierten Verlustquoten (LGD) und der realisierten Konversionsfaktoren (CCF) sowie zum Vergleich dieser mit den aufsichtlichen Schätzern.

SKS durfte bereits in mehreren Projekten bis hin zur erfolgreichen Zertifizierung durch die Bafin die Entwicklung von Verfahren, Prozessen und Systemen rund um die Umsetzung des fortgeschrittenen IRBA bei großen deutschen Banken maßgeblich unterstützen. Auf dieser Grundlage haben wir einen konsolidierten Lösungsansatz zur Umsetzung des o.g. § 121 SolvV entwickelt.

Unser Ansatz reduziert erheblich den Aufwand und das Risiko eines solchen Projekts sowie seinen Zeitbedarf.

Nähere Informationen erhalten Sie in unserem Flyer.

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