
IFRS 9
Akzeptanz und Vertrauen der Kapitalmarktinvestoren als Adressaten sowie Erhöhung der Verständlichkeit für Anwender: das sind die Zielsetzungen der Neugestaltung des komplexen Standards IAS 39. Das IASB führt die Überarbeitung in drei Schritten durch. Im ersten Schritt wird die Neufassung der Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten durch die Veröffentlichung von IFRS 9 angegangen. Dabei bleibt der Standard zunächst auf finanzielle Vermögenswerte beschränkt.
Die wesentliche Änderung besteht in der Reduktion auf hauptsächlich zwei Bewertungskategorien: der Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten und der Bewertung zum Fair-Value. Eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ist nur noch dann zulässig, wenn das Finanzinstrument den neuen - vereinfachten - Kriterien genügt. Die Fair-Value-Option ist nur noch zur Vermeidung des sog. accounting mismatch anzuwenden. Für nicht zu Handelszwecken gehaltene Investitionen in Finanzinstrumente besteht ein Wahlrecht, Wertänderungen im Eigenkapital oder erfolgswirksam zu erfassen. Die Trennungspflicht für eingebettete Derivate wird für strukturierte Produkte mit finanziellen Host-Kontrakten abgeschafft.
Um von den Vereinfachungen zeitnah zu profitieren, sollte der schon jetzt konkretisierbare Anpassungs- und Handlungsbedarf angegangen werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, sich einen Vorsprung zu verschaffen. Nutzen Sie unsere Erfahrung in der Internationalen Rechnungslegung und unser Angebot gezielter Beratungsleistungen.
Weitere Informationen finden Sie im SKS-Flyer, den Sie hier herunterladen können.

