Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Mit dem ausgesprochenen Ziel der Modernisierung des Bilanzrechts haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Anfang 2009 zugestimmt. Die neue HGB-Fassung ist für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 bindend, kann aber rückwirkend auf das Jahr 2009 angewendet werden.

Neben einer höheren Aussagekraft der Abschlüsse sowie einer Komplexitätsreduzierung in Form von diversen Befreiungen verspricht sich der Gesetzgeber vor Allem eine wesentlich transparentere und adäquatere Berichterstattung im Finanzsektor. Dies soll nicht nur durch die Änderungen allgemeiner Vorschriften, sondern auch durch die Neuregelungen des Abschnittes „Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute“ erreicht werden. So besteht nach HGB neuer Fassung beispielsweise die Möglichkeit, Bewertungseinheiten zu bilden und die Pflicht, bankspezifische Bewertungsansätze zu verwenden. Da Zweckgesellschaften (SPEs) oft in Verbindung mit der aktuellen Finanzmarktkrise gebracht werden, wurden im HGB neuer Fassung Vorschriften eingeführt, die die Konsolidierung von SPEs sicherstellen sollten.

Weitere Informationen finden Sie im SKS-Flyer, den Sie hier herunterladen können.

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