Offenlegungsanforderungen im Bereich des regulatorischen Eigenkapitals

Das vorliegende Baseler Konsultationspapier detailliert die Offenlegungsanforderungen im Zusammenhang mit dem nach Basel III neu definierten aufsichtsrechtlichen Eigenkapital und verfolgt das Ziel die Transparenz / Vergleichbarkeit auch auf grenzüberschreitender Basis zu verbessern.

Zu diesem Zweck hat der Baseler Ausschuss das Papier in fünf Bereiche bzw. Templates aufgeteilt:

Offenlegungs-Template für den Zeitraum nach dem 01. Januar 2018 nach welchem die Institute die Eigenkapitalzusammensetzung nach dem Auslauf der Übergangsregelungen für die Abzugsbeträge zu veröffentlichen haben. Es berücksichtigt insbesondere die regulatorisch vorgeschriebenen Anpassungen (wie Prudential Filter) oder auch die Threshold Deductions.

Im Rahmen einer dreistufigen Modells ist die Überleitung des regulatorischen Eigenkapitals zu dem bilanziellen Eigenkapital offenzulegen. Die Überleitung erstreckt sich sowohl auf die Aktiva als auch auf die Passiva.

Innerhalb des Main Feature Templates sind die wesentlichen Ausstattungsmerkmale der verschiedenen Kapitalinstrumente anzugeben.

Der Bereich Sonstige Offenlegungsanforderungen regelt, wie die Institute die Bedingungen und Konditionen der von ihnen emittierten Kapitalinstrumente auf ihrer Website darstellen sollen.

Das Transitional Template regelt die Offenlegungsanforderungen vor dem 01. Januar 2018 und berücksichtigt dabei die verschiedenen Übergangsvorschriften im Bereich des regulatorischen Eigenkapitals.

Das Konsultationspapier ist ausschließlich auf den Bereich des regulatorischen Eigenkapitals beschränkt; die Konsultationsfrist endet am 17.02.2012.

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