MaRisk-konformes Berichtswesen

Standardisierte Vorgehensweise

Die SKS Unternehmensberatung hat eine standardisierte Vorgehensweise entwickelt, die Finanzinstitute bei der qualitätsgesicherten Umsetzung der MaRisk-Reportinganforderungen unterstützt und folgende Komponenten beinhaltet:

  • Definition der Reportingstrategie
  • Analyse und Konzeption der individuellen Berichtsanforderungen
  • Erstellung einer Reporting-Map
  • MaRisk-konforme Datenmodellierung
  • Schnittstellenmanagement (Extraktion / Transformation / Beladung)
  • Projekt- und Qualitätsmanagement

Die Kombination mit erprobten Business Intelligence (BI) Methoden ermöglicht Instituten zum einen, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement ressourcenschonend umzusetzen. Zum anderen werden Institute in die Lage versetzt, den MaRisk-Prozess mit der bestehenden Analyse- und Reportingtechnologie auf eine regulatorisch konforme Grundlage zu stellen und, soweit es das individuelle Berechtigungskonzept vorsieht, bankweit zu steuern.

Zentrales Informationssystem (zIS)

Neben der fachlichen, technischen und prozessualen Beratung bietet SKS die Implementierung eines zentralen Informationssystems (zIS) für das MaRisk-Reporting an. Vorkonfigurierte technische BI-Lösungen der Technologiepartner MicroStrategy® oder SAP® bilden den Rahmen für eine standardisierte Reportinglösung, die über die regulatorischen Anforderungen hinaus eine institutsindividuelle Berichtgenerierung ermöglicht.
Die flexible Architektur des Berichtswesens erlaubt die Integration in bestehende Systemlandschaften und die zeitnahe Anpassung an gesetzlich oder organisatorisch bedingte Änderungen des Anforderungsprofils. Die von SKS entwickelte MaRisk-Reportinglösung basiert auf langjährigen Erfahrungen im regulatorischen Bereich und deckt die Säulen II und III der Baseler Rahmenvereinbarung ab, die auf das interne und externe Berichtswesen von Kreditinstituten fokussieren.
Mit einer Reportinglösung für beide Reportingsäulen können weitreichende Synergieeffekte in puncto Datenhaltung und Performance erzielt werden. Beispielsweise sollen gemäß BTO 1.2 Tz. 3 der MaRisk bedeutsame Kreditengagements des Adressenausfallrisikos nach Branchen- und Länderrisiken beurteilt werden. In § 327 Abs. 2 Nr. 2-3 SolvV wird diese Clusterung ebenfalls verlangt. Es ergibt sich eine Schnittmenge zwischen den Anforderungen an das interne und externe Risikoreporting, die durch das von SKS entwickelte zIS in besonderem Maße berücksichtigt wird.

Ihr Ansprechpartner

Für weitere Informationen zu unserem Produkt wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:

Dr. Alexander Pastwa
Telefon: 0162/286 20 59
E-Mail: alexander.pastwa@sks-ub.de

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